Vermessungsbüro Reuter

 

Amtliche Gebäudeeinmessung ( Aussendienstteil)

Nach der Absteckung des Schnurgerüsts für Ihr Bauvorhaben bekommen Sie auf dem Postweg die zugehörige Einmessbescheinigung als Vermessungsprotokoll. Beigefügt ist dann auch ein Angebot für die Amtliche Gebäudeeinmessung für Ihr Bauwerk. Die Gebührensätze richten sich nach der Baukostensumme lt. Ihres Baugenehmigungsbescheids.

Um das ADBV (Vermessungsbehörde) über die Durchführung der Einmessung durch uns zu informieren, liegt ein vorgefertigter "Antrag auf Übernahme der Gebäudevermessung" bei. Diesen senden Sie unterschrieben an die Vermessungsbehörde weiter.

 

 

 

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