Einmessbescheinigung und Schnurgerüstabsteckung mit Amtlicher Gebäudeeinmessung
Ihre Eingabeplanung ist für die Bauausführung in die Natur zu übertragen. Hierbei sind Abstandsflächen, Mindestgrenzabstände und Flurgrenzen zu beachten.
Seit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung werden die meisten Baugenehmigungen im "Vereinfachten Genehmigungsverfahren" genehmigt. Die baurechtliche Prüfung des Projekts wurde so auf die Planer und Ingenieure übertragen. Das bedeutet für Sie als Bauherr größere Haftung als früher.
Wir prüfen Ihre Planung hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen und bescheinigen die Positionierung Ihres Projekts durch die Einmessbescheinigung.
Liegt uns der Eingabeplan und das Genehmigungsschreiben vor,
so können wir
kurzfristig (Vorlauf: einen Tag)
mit den Vemessungsarbeiten beginnen. Wir arbeiten mit Ihrer beauftragten Baufirma Hand in Hand.
In Verbindung mit der Einmessbescheinigung erledigen wir gerne den Aussendienstteil der "Amtlichen Gebäudeeinmessung" mit.
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