FAQ´s: Sie finden hier Antworten zu häufig gestellten Fragen
Was ist ein Schnurgerüst?
Das Schnurgerüst dient zur Lage- und Höhenositionierung eines zu errichtenden Gebäudes .
Es wird als erste Handlung auf der Baustelle eines zu errichtenden Gebäudes vom Polier Ihrer Baufirma oder Ihres Kellerbauers errichtet. Sollte Ihre Baufirma das Schnurgerüst nicht bauen oder aus terminlichen Gründen zu spät bauen, so machen wir das auf Anfrage für Sie.
Es werden um die zukünftigen Gebäudeecken im Abstand von mindestens zwei Metern Pfähle in den Boden geschlagen und daran waagerecht Bretter genagelt = Schnurgerüstbock. Die Brettoberkanten sollten sich auf gleicher Höhe befinden. Wir schlagen dann Nägel in die Schnurgerüstbretter. Die Schnüre werden an diesen Nägeln befestigt, und schneiden sich dann an den zukünftigen Gebäudeecken. Damit stehen die Schnurgerüstböcke ausserhalb des Bauraumes und stören somit den Bauablauf nicht.
Die Höhenlage des Schnurgerüsts wird in Bezug zum Bauwerk definiert. Meistens gilt die Oberkante des Fertigfussbodens im Erdgeschoß als Nullhöhe in Ihren Eingabeplänen. Wird die Schnurgerüsthöhe als "+0,30m" definiert, so ist das Schnurgerüst 30cm höher als das +/- 0.00 aus der Eingabeplanung.
Wann sollten Sie uns spätestens zur Schnurgerüstabsteckung informieren bzw. beauftragen?
Es reichen zwei Tage vor der von Ihnen benötigten Schnurgerüstabsteckung.
Was ist eine Grobabsteckung?
Es werden die Gebäudeecken mit Pflöcken in einer Genauigkeit im dezimeterbereich abgesteckt, damit Ihr Erdbaubetrieb die Baugrube lage- und höherichtig erstellt. Wir geben einen Höhenriss auf der Baustelle vor, damit die Baugrubensohlenhöhe nach Eingabeplanung erstellt wird.
Was kostet welche Leistung? Wie erhalte ich ein Angebot?
Senden Sie mir einfach per Email eine Angebotsanfrage oder rufen Sie mich an.
Novellierung der Bayerischen Bauordnung: Was bedeutet das für mich als Bauherr in maßrechtilicher Hinsicht?
Sie übernehmen als Bauherr die volle Haftung für das vorschriftsmäßige Erstellen Ihres Bauwerks. Eine Prüfung durch die Genehmigungsbehörde findet kaum mehr statt.
Amtliche Gebäudeeinmessung:
Sobald wir Ihr Bauvorhaben betreuuen besteht die Möglichkeit der Übernahme des Aussendienstteils der Amtlichen Gebäudeeinmessung. Wir bieten Ihnen diese Leistung als unsere Kunden mit an und
liefern ausreichend Informationsmaterial zu diesem Thema.
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